Um meine Mandanten bestmöglich zu vertreten, muss ich jederzeit den aktuellen Stand der Rechtsprechung
verinnerlicht haben. Zum Nachweis regelmäßiger Fortbildungen hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) das Zertifikat "Qualität durch Fortbildung" geschaffen. Dieses wird einem Anwalt verliehen wird, welcher regelmäßige Fortbildung über einen Zeitraum von drei Jahren nachweist.
Das aktuelle Fortbildungszertifikat der BRAK ist mir im Januar 2021 verliehen worden.
Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer
Das Zertifikat umfasst vier Module: Materielles Recht; Berufsrecht einschließlich Kostenrecht und Berufshaftpflicht; Verfahrens- oder Prozessrecht sowie Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung. In jedem dieser Module ist Fortbildung nachzuweisen durch Teilnahme an Seminaren, Fachveranstaltungen, Gesprächskreisen oder Qualitätszirkeln, durch Tätigkeit als Prüfer, durch juristische Fachveröffentlichungen bzw. durch Eigenstudium.
Rechtsanwälte, denen dieses Fortbildungszertifikat verliehen worden ist, haben in herausragender Weise ihr Fortbildungsengagement bewiesen. Mit den zusätzlich erworbenen Kompetenzen kann ich meine Mandanten noch besser vertreten.
Fachanwalt
Anwälte mit der Zusatzbezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" müssen gegenüber ihrer Rechtsanwaltskammer ihre besondere Qualifizierung in diesem Fachgebiet durch zusätzliche Prüfungen nachweisen.
Sie sind verpflichtet, diese Zusatzqualifikation jährlich durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, welche der Rechtsanwaltskammer gegenüber nachgewiesen werden müssen, auf den neuesten Stand zu halten. Andernfalls wird die Qualifikation zur Fachanwältin für Familienrecht durch die Rechtsanwaltskammer aberkannt.
Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins e.V. (DAV)
Mediatorin
Mediation ( lat."Vermittlung") ist die aussergerichtliche Form der Konfliktlösung. Die Beteiligte versuchen eigenverantwortlich, eigen Lösungen zu finden. Einzelheiten zum Verfahrensablauf könne Sie unter dem Stichwort Mediation nachlesen.