Erbrecht

Sowohl die gesetzlich vorgesehene Erbfolge als auch die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten durch Testament, Erbvertrag, Schenkungen zu Lebzeiten, evt verbunden mit Auflagen und Pflichterfüllung seitens des Begünstigten sind Gegenstand erbrechtlicher Beratung.

In der Regel schliesst sich eine aus Sicht der Mandantin/ des Mandanten "erste" erbrechtliche Beratung im Anschluss an das familienrechtliche Mandat an. Ist ein Ehepaar geschieden, und verbinden aber auch weiterhin gemeinsame, vielleicht auch noch minderjährige Kinder, dann ist oder sollte dies Anlass zu einem sog. Geschiedenentestament sein. Denn minderjährige Kinder erben von ihrem/ ihren Elternteil(en). Und solange ein Erbe/ Kind noch minderjährig ist, wird der minderjährige Erbe vom geschiedenen/ überlebenden Elterteil bis zu dessen Volljährigkeit in allen, auch den vermögensrechtlichen Belangen weitervertreten. So kann es vorkommen, dass der ungeliebte Expartner als vertretungsberechtigter Elternteil das Erbe des geschiedenen Partners über das gemeinsame Kind wieder verwaltet. Als Paar ist man als endlich auseinander, hat die finanziellen Seiten der Trennung und Scheidung endlich geregelt, nach vielleicht langen und zähen Kämpfen, um dann wegen fehlender Gestaltung der erbrechtlichen Seite sein mühsam Erworbenes wieder in die Hände des Expartners zu legen.

Daneben erfordern steuerliche Bewertungsfragen, die individuelle Höhe der Steuerfreibeträge sowie zu beachtende Fristen aus dem Bereich der Finanzverwaltung zwingend die Hinzuziehung eines Steuerberaters/ Steuerberaterin . Hierbei werden die konkreten Wünsch der Mandantin / des Mandanten individuell berücksichtigt. Die Frage, ob und wann ein Erbe ausgeschlagen werden sollte, welche Fristen hierbei zu beachten sind, und welche Konsequenzen hiermit verbunden sind, ob der ausschlagende Erbe im Ergebnis "finanziell besser darsteht", sowie die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen oder deren Auschluss spielen ebenfalls eine große Rolle.

Singletestament, Ehegattentestament, Geschiedenentestament, Behindertentestament, Unternehmertestament, . . . jeder Lebensabschnitt beinhaltet seine ganz eigenen individuellen Reize und erfordert seine eigenen individuellen Massnahmen. Und dazu gehört auch die Gestaltung eines individuellen Testaments oder Erbvertrages, der den eigenen individuellen Gedanken und Wünschen Rechnung trägt.

Eine Verbindung besteht schliesslich zu den Bereichen Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt, und dem Bereich der Vorsorge-/ Betreuungsvollmacht als Alternative zur gesetzlichen Betreuung.

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