Ab dem 01.01.2025 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle 2025 als Leitlinie für den Kindesunterhalt in seinen verschiedenen Formen: Minderjährige, Volljährige, (nicht) im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils lebende Kinder.
Kindesunterhalt nahezu unverändert
Die neuen Werte hat das Oberlandesgericht Düsseldorf wie geplant im Dezember 2024 vorgelegt. Die Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2025 bringt geringfügige Anpassungen bei den Bedarfssätzen minderjähriger Kinder in der ersten sowie den weiteren Einkommensgruppen mit sich. Die Struktur der Einkommensgruppen, die Selbstbehalte und die Bedarfskontrollbeträge bleiben unverändert.
Beispiel: Empfahl die Tabelle für 2024 bei einem Nettoeinkommen von € 2.901 bis € 3.300 pro Monat als Bedarf für ein Kind im Alter von 6 bis 11 Jahren noch € 634, sind es ab 2025 dann € 638.
Ausnahme: Studierende
Einen deutlichen Sprung macht nur der Bedarfssatz von Studierenden, die nicht bei ihren Eltern oder einem Elternteil leben. Der Unterhaltsbedarf von Studierenden, die nicht mehr im Elternhaus wohnen, wurde von bisher € 930 auf € 990. Im Vorjahr waren die Beadrafssätze von Studierenden noch unverändert geblieben, als die Bedarfssätze für die jüngeren Kinder deutlich gestiegen waren.