Die Düsseldorfer Tabelle 2018 ist ab sofort verfügbar. Unterhaltspflichtige müssen, ab kommendem Jahr, mehr Unterhalt für ihre getrennt lebenden Kinder bezahlen - sofern diese noch minderjährig sind.
Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf veröffentlicht die Düsseldorfer Tabelle als Maßstab und Richtlinie zur Berechnung des (Kindes-)Unterhalts. Die Tabelle hat selbst keine Gesetzeskraft und ist eher als allgemeine Richtlinie anzusehen, die von den Gerichten bei einer Unterhaltspflicht und Unterhaltsberechnung so akzeptiert wird.
Die Unterhaltssätze steigen 2018 je nach Alter des Kindes und Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen um sechs bis zwölf Euro im Monat.