Ab dem 01. Juli 2019 erhöht sich das Kindergeld um zehn Euro monatlich. Das Kindergeld zählt als Einkommen des Kindes, weshalb es bei der Berechnung von Unterhalt, laut der Düsseldorfer Tabelle, Berücksichtigung findet.
Für eine Berechnung ist es grundlegend von Bedeutung, ob das Kind bereits volljährig oder noch minderjährig ist und dementsprechend bei den Eltern lebt. Lesen Sie mehr [...]