Ab dem 01.01.2024 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle 2024 als Leitlinie für den Kindesunterhalt in seinen verschiedenen Formen: Minderjährige, Volljährige, (nicht) im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils lebende Kinder. Dass der Kindesunterhalt angehoben wird, ergibt sich bereits aus der 6. Mindestunterhaltsverordnung (6. MUVÄndV), die am 29.11.2023 veröffentlicht wurde. Diese zeigt, wie hoch der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ausfällt und hat somit direkten Lesen Sie mehr [...]