Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren zur Beilegung offener Streitfragen, um Selbst bestimmte und faire Vereinbarungen zu entwickeln. Die Ehepartner suchen eigenverantwortlich und vor allem freiwillig nach Lösungsansätzen für eine gütliche Trennung.
Die Mediation kann sich auf alle persönlichen und sachlichen Trennungs- und Scheidungsfolgen beziehen, gegebenenfalls auch auf den Umgang mit den gemeinsamen Kindern.
Der Mediator fungiert hierbei neutral und versucht zwischen den Partnern zu vermitteln um eine Einigung herauszuarbeiten, mit welcher beide Seiten sich arrangieren können.
Der Mediator wird nach Stunden bezahlt, nicht nach Gegenstandswert. Dies macht das Mediationsverfahren in der Regel deutlich günstiger als das Gerichtsverfahren.
Trotz guten Willens der Ehepartner können sich bei der Scheidungsmediation unüberbrückbare Gegensätze herausstellen und die Mediation somit scheitern. In diesem Fall bleibt nur der Gang vor Gericht. Wurden bereits anhängige Verfahren während der Mediation ruhend gestellt, können diese nun streitig weitergeführt werden.
Das Wichtigste in Kürze: Scheidungsmediation
- Durch Scheidungsmediation soll einem streitigen Scheidungsverfahren vorgebeugt werden
- Die Scheidungsmediation soll für beide Parteien einvernehmliche Lösungen finden.
- Der Mediator hat die Funktion, zwischen beiden Partnern zu vermitteln, damit die Scheidung nicht streitig wird und versucht eine außergerichtliche Einigung zu finden.
- Der Mediator sollte dabei eine unabhängige Person sein, die nicht direkt im Scheidungsverfahren involviert ist
- Vorteile einer Mediation sind das unbürokratische Verfahren, die Kostenersparnis und meist auch die geringere emotionale Belastung.
Den zahlreichen Vorteilen der Scheidungsmediation stehen einige wenige Nachteile entgegen:
Einvernehmliche und faire Lösungen können nur durch intensive, gemeinsame Arbeit und einer guten Portion Kompromissbereitschaft gefunden werden. Dies geht nur, wenn die Ehepartner offen und ehrlich agieren.
Die Kosten für die Mediation müssen selbst getragen werden. Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe ist nicht vorgesehen. U.U. kann eine Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung erfolgen.
So läuft die Scheidungsmediation ab
Bei einem Einführungsgespräch werden Ablauf, Ziel und Kosten der Scheidungsmediation besprochen. Die beteiligten einigen sich auf folgende Prinzipien:
- Freiwilligkeit: Alle Beteiligten des Verfahrens können die Scheidungsmediation jederzeit beenden.
- Offenheit: Informationen, welche für die Konfliktlösung relevant sind, werden offengelegt. Wenn notwendig, werden Auskünfte eingeholt und Belege vorgelegt, um einen einheitlichen Informationsstand zu gewährleisten.
- Vertraulichkeit: Sämtliche Informationen und Themen werden vertraulich behandelt. Der Mediator ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und hat vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht.
- Neutralität: Der Mediator nimmt die Interessen und Bedürfnisse der Konfliktpartner gleichermaßen wahr. Gleichzeitig bleibt er neutral, ergreift also nicht einseitig Partei.
Sind alle Beteiligten einverstanden, wird der Mediationsvertrag unterzeichnet.
Wohlergehen der Kinder im Mittelpunkt
Zwar werden Kinder grundsätzlich nicht in die Mediation mit einbezogen, da ihnen keine zusätzlichen Pflichten auferlegt werden sollen. Trotzdem profitieren aber gerade minderjährige Kinder von einer Mediation bei Scheidung ihrer Eltern.
Während Kinder bei einer herkömmlichen Scheidung meist „zwischen den Stühlen sitzen“, entfällt diese Belastung für die Kinder aufgrund der einvernehmlichen, fairen und konstruktiven Atmosphäre anlässlich der Mediation.
Neben einer einverträglichen Trennung der beiden Partner, steht das Wohlergehen der Kinder stets auch im Mittelpunkt aller Verhandlungen.
Gütliche Scheidung durch Scheidungsmediation
Die Scheidungsmediation dient dazu, dass Scheidungspaare in kostenträchtigen Prozessen nicht auch noch alles verlieren, was sie miteinander aufgebaut haben. Es geht oft einfach darum, gemeinsam erwirtschaftetes Eigentum zu erhalten und die bestmögliche Lösung für die Kinder zu finden.
Die Scheidungsmediation vermeidet lange Prozesse und große Anwalts- und Gerichtskosten. Kann eine gütliche Einigung im Mediationsprozess erzielt werden, sind Gerichte (§ 278 der Zivilprozessordnung) dazu angehalten eine außergerichtliche Streitschlichtung vorzuschlagen.